Kooperation fördern
Durch das Mitwirken der Eltern soll die Kooperation zwischen pädagogischen Fachkräften und Eltern gefördert werden.
Außerdem wird die Arbeit durch umfassende Informationen transparent gemacht. Zu diesem wird aus der Elternversammlung gruppenvertretend der Elternbeirat gewählt. Dieser bildet mit dem Träger und den in der Einrichtung tätigem pädagogischen Kräften den Rat der Einrichtung. In diesem Gremium können Fragen der inneren und äußeren Organisation sowie alle mit unserer Tageseinrichtung in Zusammenhang stehenden Fragen besprochen werden.
Landeshauptstadt Düsseldorf – Elternmitwirkung nach dem Kinderbildungsgesetz
Verschiedene Institutionen
Die Elternversammlung wird aus allen Eltern gebildet, deren Kinder die Tageseinrichtung besuchen. Sie kann hinsichtlich pädagogischer Fragen Auskunft verlangen und sich dazu äußern.
Der Elternbeirat wird von der Elternschaft gewählt und vertritt die Angelegenheiten der jeweiligen Gruppe. Bei Wahlen und Abstimmungen haben Eltern eine Stimme je Kind. Die Mitglieder des Elternrates haben die Aufgabe, ein bis dreimal im Jahr an den Treffen des Gremiums teilzunehmen und die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Fachkräften und dem jeweiligen Träger zu fördern. Der Elternbeirat hat das Recht, über alle wesentlichen Belange, die die Einrichtung betreffen, informiert und bei Neueinstellungen und Kündigungen angehört zu werden.
In der praktischen Arbeit heißt das, der Elternrat sammelt Informationen, Ideen, Anregungen aus der Elternschaft, gibt Informationen der Kita-Leitung an die Eltern weiter und achtet darauf, dass Themen aus der Elternschaft angesprochen werden.
Es ist nicht Aufgabe des Elternrates, Kita-Angelegenheiten zu regeln oder zu lösen. Gemeinsam entwickelt man Ideen, wie, je nach Thema, die Basis der Elternschaft einbezogen werden kann: in Aktivitäten, Diskussionen, bei der Einholung von Meinungsbildern…
Der Jugendamtselternbeirat (JAEB) setzt sich aus je zwei Vertreterinnen bzw. Vertretern mit jeweils einer Stellvertreterin bzw. einem Stellvertreter pro Stadtbezirk, einer Vorsitzenden mit zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern und einer Delegierten für den Landeselternbeirat (LEB) zusammen. Der JAEB nimmt die Interessenvertretung der Kinder und deren Eltern gegenüber den Trägern der Jugendhilfe und der Kindertageseinrichtungen wahr. Er möchte zu einer optimalen Kommunikation zwischen den Eltern, den Elternbeiräten, den Kindertagesstätten und dem Jugendamt beitragen. Die Elternbeiräte unterstützt der JAEB in ihrer Arbeit, indem er wichtige Informationen zeitnah bereitstellt und ihnen der Durchsetzung ihrer Rechte, aber auch in der Einhaltung ihrer Pflichten beratend zur Seite steht.
Weitere Informationen zum JAEB auf der Website.
Der Rat der Tageseinrichtungen besteht aus dem Träger, den Fachkräften und dem Elternbeirat. Er hat die Aufgabe, über die Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit zu beraten und Kriterien für die Aufnahme von Kindern zu vereinbaren. Außerdem kümmert er sich um die notwendige räumliche, sachliche und personelle Ausstattung der Einrichtung.